Eheschließung anmelden
Kurztext
- Eheschließung Anmeldung
- der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll
- Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden
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eine Eheschließung können anmelden:
- volljährige Personen
- Auskunft durch: zuständiges Standesamt
- Anmeldung muss persönlich beim Standesamt erfolgen, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
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zuständig:
- Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Volltext
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Verfahrensablauf
Bearbeitungsdauer
Fristen
Formulare
Rechtsbehelf
Urheber
Typisierung
Status Katalogeintrag
Status Bibliothekseintrag
Zuständige Stelle
Ansprechpunkt
Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Monika WascherMitarbeiterin