Reisepass beantragen
Kurztext
- Reisepass Ausstellung
- bei Einreise in Staaten außerhalb der EU ist ein Reisepass notwendig
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deutscher Reisepass wird auf Antrag ausgestellt
- muss persönlich beantragt werden
- kann im Inland in einem Bürgeramt beantragt werden
- kann im Ausland bei einer deutschen Vertretung beantragt werden
- kann für jede Person jeden Alters - auch für Säuglinge/Kleinkinder - beantragt werden
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Gültigkeit des Reisepasses verfällt, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen
- das Lichtbild eine eindeutige Feststellung der Identität nicht mehr zulässt
- Änderung des Wohnorts oder der Größe führen nicht zur Ungültigkeit
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Voraussetzung:
- deutsche Staatsbürgerschaft
- es liegen keine Passversagungsgründe vor
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erforderliche Unterlagen:
- Identitätsnachweis (Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass),
- biometrisches Lichtbild,
- bisheriger Reisepass, sofern vorhanden
- ggfs. Geburtsurkunde,
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bei der Antragstellung für ein Kind:
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten
- Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten bzw. den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
- Alternativ kann der Reisepass im Expressverfahren oder als vorläufiger Reisepass beantragt werden
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zuständig:
- Passbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
- jede andere Passbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen)
- deutsche Vertretung im Ausland
Volltext
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Verfahrensablauf
Fristen
Formulare
Weiterführende Informationen
Rechtsbehelf
Urheber
Typisierung
Status Bibliothekseintrag
Zuständige Stelle
Ansprechpunkt
Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber gewöhnlich aufhält.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Monika WascherMitarbeiterin