Sterbeurkunde als angehörige Person beantragen

  • Kurztext

    • Sterbeurkunde Ausstellung
    • Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
      • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse und
      • nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts
    • Todesfall muss für Ausstellung bereits im Sterberegister eingetragen sein
    • Person muss für Antragsstellung mindestens 16 Jahre alt sein. 
    • Sterbeurkunde umfasst folgende Daten der verstorbenen Person: 
      • die Vornamen und der Familienname, 
      • Geburtsname,
      • Ort und Tag seiner Geburt,
      • der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
      • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, 
    • Sterbeurkunde beispielsweise teilweise wichtig für
      • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung)
      • die Nachlassabwicklung
      • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen
    • Erforderliche Unterlagen: 
      • für nahe Verwandte:
        • Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde
        • Ausweis oder Reisepass
      • für Geschwister der verstorbenen Person:
        • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
        • Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
        • Ausweis oder Reisepass
      • bei Abholung durch eine Vertretung:
        • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
        • den eigenen Ausweis oder Reisepass
      • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
        • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug
        • Ausweis oder Reisepass
    • zuständig: Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Todesfall ereignet hat

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende