Öffentliche Aufforderung zur Mitarbeit in den Wahlvorständen


Öffentliche Aufforderung

 

Öffentliche Aufforderung nach § 11 LKWO M-V an alle im Amtsbereich des Amtes Peenetal/Loitz vertretenen Parteien, Wählergruppen und Wahlberechtigten zur Mitarbeit in den Wahlvorständen der jeweiligen Gemeinden und im Wahlausschuss des Amtes anlässlich der am 26.05.2019 stattfindenden Kommunalwahlen und der Wahl zum Europäischen Parlament und eventuell am 16.06.2019 Stichwahl zum ehrenamtlichen Bürgermeister.

 

Anlässlich der o.g. Wahlen werden Wahlberechtigte gesucht, die bereit sind in den jeweiligen zu bildenden Wahlvorständen der Gemeinden mitzuarbeiten.

 

Interessenten können sich bis zum 20.02.2019 beim Amt Peenetal/Loitz, Gemeindewahlbehörde, Lange Str. 83, 17121 Loitz, schriftlich, telefonisch oder mündlich melden.

Ansprechpartner: Frau Blum 039998 / 15321 oder Frau Käming 039998 / 15346

 

Es wird auf den § 7 Absatz 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V verwiesen, nach dem Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht gleichzeitig Mitglieder in einem Wahlorgan sein dürfen. Niemand darf mehr als ein Amt in der Wahlorganisation ausüben.

 

Die Mitglieder von Wahlvorständen haben gemäß § 12 LKWG M-V Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.

 

gez. Zobel

Amtsvorsteher

Loitz, 31.01.2019