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Schadstoffmobil
In nächster Zeit findet wieder die Schadstoffsammlung statt.
Als Schadstoffe (Sonderabfälle) werden alle Stoffe bezeichnet, die wegen ihrer umweltschädigenden Zusammensetzung nicht ohne besondere Behandlung entsorgt werden können. Diese gibt es nicht nur in Industrie- und Gewerbebetrieben, sondern sie fallen auch in jedem Haushalt an. Gelangen diese Gifte unkontrolliert in den Hausmüll, werden unüberlegt weggespült oder weggeworfen, können sie Boden, Wasser sowie Luft verunreinigen und lebende Organismen auf Dauer schädigen, indem sie angereichert in Lebensmittel, Trinkwasser oder Luft zurückkehren.
Die Entsorgungstermine sind im Abfallkalender 2013 oder im Onlineabfallkalender unter www.veo-karlsburg.de veröffentlicht.
Die Annahme von Schadstoffen erfolgt in haushaltsüblichen Mengen (maximal 20 kg bzw. 20 l) unentgeltlich.
Die Schadstoffe können nur in geschlossenen Behältern und möglichst in Originalverpackung abgegeben werden. Niemals Schadstoffe vermischen oder unbeaufsichtigt am Straßenrand stehen lassen.
Angenommen werden: u.a. Spraydosen Autosprühlack, Körperpflegemittel Lederspray, Lösungsmittel, Lösungsmittelverdünner, Frostschutzmittel, Kühlflüssigkeit,Bremsflüssigkeit, verunreinigte Altöle, Leinöl, Fleckenwasser, Reinigungsmittel, Petroleum, Holzschutzmittel, Altlacke, Altfarben, Druckfarbenreste, Spachtelmassen, Uhu, PKW Batterien und Motorradbatterien, Taschenlampenbatterien, Monozellen, Quecksilberbatterien Lithiumbatterien aus Filmkameras, Fotoapparaten,Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, nicht verbrauchte oder überlagerte Altmedikamente, Gold- und Silberputzmittel, Fotochemikalien aus privaten Hobbylaboratorien z. B. Fixierbäder, Entwickler und Thermometer.
Schadstoffe aus Gewerbe, Schulen und sonstigen Einrichtungen werden nicht mitgenommen! |
Anschlusszwang
Landkreis Vorpommern-Greifswald 17389 Anklam, Demminer Str. 71 - 74, 17381 Anklam, PF 11 51/11 52 17309 Pasewalk, An der Kürassierkaserne 9, 17302 Pasewalk, PF 1242
Presseinformation
Anschlusszwang für Gewerbebetriebe an die öffentliche Abfallentsorgung im Amtsbereich Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz
Ab dem 01.Januar 2013 hat der Landkreis Vorpommern Greifswald als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften die Aufgabe der Abfallentsorgung für das Gebiet der Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz übernommen.Im Rahmen dieses Aufgabenüberganges wurden dazu durch den Kreistag des Landkreises Vorpommern-Greifswald die Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung (AeS) und die Neufassung der Abfallgebührensatzung (Abfallgebührensatzung AgS) beschlossen.
Aus gegebenem Anlass weist der Landkreis Vorpommern-Greifswald darauf hin, dass alle Gewerbebetriebe grundsätzlich gebührenpflichtige Abfallbehälter des Landkreises Vorpommern-Greifswald für ihren Restmüll zu nutzen haben.
Diese Regelung findet ihre gesetzliche Grundlage in § 7 der Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) in Verbindung mit der Abfallentsorgungssatzung (AeS) des Landkreises-Vorpommern Greifswald für die Amtsbereiche Jarmen-Tutow und Peenetal /Loitz.
Sinngemäß gilt: Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen, die nicht verwertet werden, haben diese dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach Maßgabe des § 17 Abs. 1 Satz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu überlassen. Die Erzeuger und Besitzer haben Abfallbehälter des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers oder eines von ihm beauftragten Dritten in angemessenem Umfang nach den näheren Festlegungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, mindestens aber einen Behälter, zu nutzen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anmeldung einer ausreichend groß dimensionierten Restmülltonne ausschließlich bei den Mitarbeitern des Entsorgungsbüros der Ver-und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Vorpommern-Greifswald (beauftragter Dritter) Kontaktdaten: Tel.: (038355) 69521 bis 24 und 28 Fax: (038355) 69525 E-Mail: entsorgungsbuero@veo-karlsburg.de http://www.veo-karlsburg.de/
zu erfolgen hat.
Der Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung gilt daher nur als umgesetzt, wenn Sie einen entsprechenden Gebührenbescheid des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit der entsprechenden Gebührenmarke erhalten haben.
Ordnungswidrig gemäß der o.g. AeS handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig, gemäß § 24 Abs. 1 Nr.2 entgegen § 5 Abs. 1 und 2 (Die Erzeuger und/oder Besitzer von gewerblichen Abfällen die nicht verwertet werden, haben diese dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach Maßgabe des § 17 Abs. 1 Satz 2 des KrWG zu überlassen) seiner Überlassungspflicht nicht nachkommt.
Nach § 24 Abs. 2 o.g. AeS kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße gemäß § 69 Absatz 3 des geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrwG) geahndet werden (nach Absatz 1 mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro, nach Absatz 2 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro). |
Uran im Trinkwasser
Uran Im Trinkwasser Uran ist ein natürlich vorkommendes Schwermetall. Es kann biologische Systeme durch Radioaktivität oder Toxizität (Giftigkeit) schädigen, wenn es in bestimmten Konzentrationen aufgenommen wird... |
Information
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
im Jahr 2012 erhielten Sie einen Abgaben- und Gebührenmehrjahresbescheid und separat einen Gebührenmehrjahresbescheid für den Wasser- und Bodenverband.Beide Bescheide sind weiterhin rechtskräftig, solange bis durch eine Änderung ein neuer Bescheid erstellt wird.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Zahlung der ersten Fälligkeit auf dem 15. Februar 2013 liegt. Die weiteren Zahlungsfälligkeiten entnehmen Sie bitte Ihren Bescheiden.
Um eventuellen Unannehmlichkeiten bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung aus dem Weg zu gehen, können Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Bestehende Einzugsermächtigungen behalten Ihre Gültigkeit.
Kämmerei |
Die Arbeitsgruppen starten...
Die Erarbeitung der Regionalstrategie ist ein Prozess mit Ihrer Beteiligung für den wir uns in den kommenden Monaten in den Arbeitsgruppen regelmäßig treffen werden um ihn Schritt für Schritt zu konkretisieren. Ich möchte Sie herzlich zur nächsten konstituierenden Sitzung der Arbeitsgruppe/n einladen.
Expertenrunde regionaler Vertrieb 13.06.2013 18.00 Uhr im Rathaussitzungssaal AG erholen 20.06.2013 18.00 Uhr im Amtsgebäude
Herzliche Grüße
gez.
Elke Marquart
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Loitzer Bote
Abgabe (mittwochs) Erscheinung (montags) 15.05.2013 27.05.2013 19.06.2013 01.07.2013 14.08.2013 26.08.2013 11.09.2013 23.09.2013 09.10.2013 21.10.2013 14.11.2013 26.11.2013 11.12.2013 23.12.2013 |
Internationales Fest des Musizierens, Tanzens und Gesangs
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