Wohngeld Erhöhung als Lastenzuschuss beantragen

  • Kurztext

    • Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung
    • Bei Verringerung des Gesamteinkommen, Erhöhung der Mietbelastung, erhöhte Anzahl an Haushaltsmitgliedern kann ein Antrag auf Wohngelderhöhung gestellt werden.

Ansprechpunkt

Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende