Wohngeld Erhöhung als Lastenzuschuss beantragen
Kurztext
- Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung
- Bei Verringerung des Gesamteinkommen, Erhöhung der Mietbelastung, erhöhte Anzahl an Haushaltsmitgliedern kann ein Antrag auf Wohngelderhöhung gestellt werden.
Volltext
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Verfahrensablauf
Fristen
Formulare
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Urheber
Typisierung
Zuständige Stelle
Ansprechpunkt
Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Niklas BeeseSachbearbeiter/-in Wohngeld
- Frau Denise Grätz