Anpassungen bei den Gebühren für den Personalausweis

Bundesweite Gebührenerhöhung für Personalausweise

Bei der Beantragung eines neuen Personalausweises fallen ab dem 07. Februar 2026 neue Gebühren an (Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften v. 30. Januar 2026, veröffentlicht im BGBl. 2026 I Nr. 31 v. 06.02.2026).

Die Änderungen im Überblick:

  • für Antragstellende ab 24 Jahren auf 46,00 € (bisher 37,00 €)
  • für Antragstellende unter 24 Jahren auf 27,60 € (bisher 22,80 €)