So entsorgen Sie Alttextilien richtig - Landkreis erweitert Annahmestellen

Der Landkreis informiert!

In den vergangenen Monaten kam es wiederholt zu Ablagerungen von Alttextilien rund um die Altkleidercontainer in den Städten und Gemeinden.

Das Abstellen von Säcken oder Kleidungsstücken neben den Containern ist keine ordnungsgemäße Entsorgung, sondern stellt eine illegale Abfallablagerung dar. Diese kann mit Bußgeldern geahndet werden und verursacht zudem zusätzliche Kosten für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer – in der Regel die Städte und Gemeinden – die die Abfälle anschließend einsammeln müssen.

Alttextilien, die wiederverwendet werden können, gehören ausschließlich in die vorgesehenen Container. Wie bei Altpapier, Pappe und Kartonagen ist es nicht zulässig, Abfälle neben die Sammelbehälter zu stellen.

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat auf die aktuelle Situation reagiert und die Annahmemöglichkeiten auf den 17 Wertstoffhöfen des Landkreises angepasst und erweitert. Vor Ort stehen ausreichend Behälter zur Verfügung. Zu beachten ist dabei, dass nur wiederverwendungsfähige Textilen kostenfrei als Alttextilien angenommen werden.

Stark verschmutzte oder beschädigte Kleidungsstücke, die nicht mehr wiederverwendet werden können, sind als Restabfall einzustufen und über die entsprechenden Restabfallbehälter zu entsorgen.

Bei Rückfragen stehen die Abfallberater der VEVG mbH gern zur Verfügung. (038355/695 – 14/-13, abfallberatung@vevg-karlsburg.de)