Vermietung einer kommunalen Veranstaltungsfläche anzeigen
Volltext
Sie können eine eine öffentliche Veranstaltung auf einer kommunalen Veranstaltungsfläche abhalten.
Es wird mit allen einzubeziehenden Behörden anhand Ihrer Angaben geprüft, z.B. welche Auflagen hinsichtlich Lärmschutz, Brandschutz oder der sanitätsdienstlichen Versorgung notwendig erscheinen bzw. gesetzlich vorgeschrieben sind.
Urheber
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Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde

